Geschäftsführer:innen vertreten ein Unternehmen nach außen und entscheiden nach innen über Strategie, Investitionen und Personal. In der Holzbranche sind das häufig inhabergeführte Betriebe – Sägewerke, Zimmereien, Holzhandlungen –, in denen die Person an der Spitze zugleich Gesellschafter:in ist. Zur Rolle gehört auch die rechtliche Seite: Geschäftsführer:innen haften persönlich für bestimmte Pflichten, etwa die rechtzeitige Abführung von Sozialabgaben oder die Insolvenzantragspflicht.
Beruf auf einen Blick
Aufgaben & Tätigkeiten
Der Blick geht weiter nach vorn als in allen anderen Rollen: Welche Märkte bedienen wir in fünf Jahren, welche Anlage muss ersetzt werden, wie sichern wir die Rundholzversorgung, wie finanzieren wir die nächste Investition? Daraus entstehen Entscheidungen über Sortiment, Standorte, Kooperationen und Personalaufbau. Dazu kommt die laufende Steuerung über Zahlen – Liquidität, Auftragsbestand, Kalkulation, Bankgespräche, Jahresabschluss.
Der zweite Teil ist Repräsentation und Beziehungspflege: Verhandlungen mit Großkunden und Lieferanten, Kontakt zu Banken, Versicherern und Steuerberatung, Auftritte gegenüber Verbänden, Behörden und Kommunen. Und schließlich Personal im weiteren Sinn: Führungskräfte auswählen und entwickeln, Nachfolge im eigenen Team aufbauen, die Kultur des Betriebs prägen. In kleinen Unternehmen kommt alles hinzu, wofür es sonst niemanden gibt.
Voraussetzungen & Fähigkeiten
Erwartet werden unternehmerisches Denken, betriebswirtschaftliche Sicherheit und die Bereitschaft, Entscheidungen zu treffen, deren Folgen erst Jahre später sichtbar werden. Wer eine Investition in eine neue Sägelinie freigibt, bindet Kapital über einen langen Zeitraum – das verlangt Nüchternheit gegenüber optimistischen Annahmen.
Dazu kommt Verantwortung für Menschen und die Fähigkeit, in schwierigen Phasen glaubwürdig zu bleiben. Rechtliches Grundverständnis ist Pflicht: Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Umweltrecht bestimmen den Rahmen, auch wenn Spezialfragen an Fachleute gehen.
Ausbildung zum Geschäftsführer:in
Einen vorgeschriebenen Ausbildungsweg gibt es nicht. In der Holzbranche führen drei Wege in die Rolle: die Nachfolge im Familienbetrieb, der Aufstieg aus dem Unternehmen heraus – etwa über Meister- oder Technikerabschluss, Betriebs- oder Produktionsleitung – und der Einstieg über ein Studium in Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen oder Holztechnik mit anschließenden Führungsstationen.
Unabhängig vom Weg ist betriebswirtschaftliche Qualifikation nötig. Üblich sind der Betriebswirt nach der Handwerksordnung, der technische Betriebswirt oder berufsbegleitende Programme an Hochschulen und Akademien. Wer haftungsrelevante Pflichten übernimmt, sollte sich zusätzlich gezielt in Gesellschafts- und Arbeitsrecht einarbeiten – Kammern und Verbände bieten dazu Seminare an.
Gehalt als Geschäftsführer:in
Die Angaben sind Anhaltswerte und unterscheiden sich je nach Region, Betriebsgröße, Tarifbindung und Qualifikation. Verbindlich sind die Auskünfte von Kammer und Agentur für Arbeit.
Bewerbung & Vorstellungsgespräch
Eine gute Bewerbung überzeugt mit Klarheit und Persönlichkeit. Bereite dich auf typische Fragen vor – und zeige echtes Interesse am Betrieb.
Muss ich Gesellschafter:in sein, um Geschäftsführer:in zu werden?
Nein. Es gibt angestellte Geschäftsführung ohne Anteile ebenso wie geschäftsführende Gesellschafter:innen. In inhabergeführten Holzbetrieben ist die Kombination aber häufig, oft im Zuge der Nachfolge.
Welche Haftung trage ich?
Geschäftsführer:innen haben gesetzliche Pflichten, für deren Verletzung sie persönlich einstehen können – etwa bei Sozialabgaben, Steuern oder der Insolvenzantragspflicht. Details gehören in ein Gespräch mit Steuerberatung und Rechtsanwalt, bevor du eine Bestellung unterschreibst.
Führt der Meisterbrief in die Geschäftsführung?
Er ist im Handwerk eine übliche Grundlage, vor allem in zulassungspflichtigen Gewerken. Für die Unternehmensführung kommen betriebswirtschaftliche Qualifikationen dazu, etwa der Betriebswirt nach der Handwerksordnung.



