In vielen Sägewerken, Zimmereien und Tischlereien steht in den kommenden Jahren ein Generationswechsel an. Für Übergebende ist das die schwierigste Entscheidung ihres Berufslebens, für Übernehmende die vielleicht größte Chance – vorausgesetzt, beide Seiten fangen früh genug an.
1. Warum das Thema die Branche gerade so beschäftigt
Die Holz- und Forstwirtschaft ist stark von inhabergeführten Betrieben geprägt, die über Generationen gewachsen sind. Viele Inhaber:innen haben den Betrieb selbst von den Eltern übernommen, jahrzehntelang mitgearbeitet und ihn zusammen mit einer festen Stammbelegschaft aufgebaut. Wenn diese Generation in den Ruhestand geht, entscheidet sich, ob der Betrieb weiterläuft.
Gleichzeitig ist die Zahl der Kinder, die den elterlichen Betrieb übernehmen wollen, gesunken. Andere Ausbildungswege, andere Lebensplanung, die Erfahrung, wie viel Zeit der Betrieb der Familie abverlangt hat – all das führt dazu, dass die familieninterne Lösung seltener zustande kommt als früher. Kammern und Verbände beobachten diese Entwicklung seit Jahren.
Für Fachkräfte, die Verantwortung übernehmen wollen, entsteht daraus eine ungewöhnliche Lage: Es gibt eingeführte Betriebe mit Kundenstamm, Maschinen und Belegschaft, die eine Nachfolge suchen. Wer die fachlichen Voraussetzungen mitbringt, hat Möglichkeiten, die es in anderen Branchen so nicht gibt.
2. Die drei Wege der Übergabe
Familienintern ist der klassische Weg. Er hat den Vorteil, dass Kunden, Belegschaft und Banken die Nachfolge kennen, und den Nachteil, dass Familie und Betrieb schwer zu trennen sind. Wer als Tochter oder Sohn übernimmt, führt danach Menschen, die einen als Kind erlebt haben – und muss gleichzeitig die Erwartungen der Elterngeneration aushalten. Klare Rollen und ein festes Datum, ab dem entschieden wird, sind hier wichtiger als jeder Vertrag.
Die betriebsinterne Übergabe an langjährige Mitarbeitende ist in Handwerksbetrieben verbreitet und oft die stabilste Lösung: Der oder die Meister:in aus der Werkstatt kennt Kunden, Aufträge und Maschinen. Die Hürde ist meist die Finanzierung, weil Angestellte selten über das Kapital verfügen, um einen Betrieb mit Halle, Maschinenpark und Lager zu kaufen. Hier arbeiten viele mit stufenweisen Übernahmen oder Beteiligungsmodellen.
Der externe Weg führt über den Verkauf an eine Einzelperson oder an einen anderen Betrieb. Für Übernehmende von außen bedeutet das den größten Prüfaufwand, für Übergebende oft den höchsten Preis. Vermittelt wird unter anderem über die Nachfolgebörsen der Kammern und über die bundesweite Unternehmensbörse nexxt-change.
3. Was tatsächlich übergeben wird – und was nicht
Auf dem Papier gehen Grundstück, Halle, Maschinen, Fuhrpark, Lager und Auftragsbestand über. Das ist der einfachere Teil. Schwieriger sind die Werte, die an Personen hängen: Kundenbeziehungen, die über Jahrzehnte gewachsen sind, Lieferantenkontakte für Rundholz oder Sonderware, das Wissen, welche Sortierung bei welchem Kunden funktioniert, und die Autorität in der Belegschaft.
Ebenfalls nicht automatisch übertragbar sind Nachweise und Berechtigungen. Zertifizierungen zur Herkunft des Holzes wie PEFC oder FSC, eine werkseigene Produktionskontrolle, Zulassungen für bestimmte Bauprodukte, Konzessionen und Betriebsgenehmigungen sind an den Betrieb, an bestimmte Personen oder an regelmäßige Audits gebunden. Was bei einem Inhaberwechsel neu beantragt, gemeldet oder überprüft werden muss, sollte vor dem Notartermin geklärt sein – bei der Kammer, bei der Zertifizierungsstelle und bei der zuständigen Behörde.
Dazu kommt die Frage der Altlasten im weiteren Sinn: alte Maschinen ohne aktuelle Prüfung, ein Sägegatter, für das es keine Ersatzteile mehr gibt, Rückstellungen für Rückbau, Bodenbelastungen auf alten Lagerplätzen, offene Gewährleistungen aus abgeschlossenen Bauvorhaben. Wer übernimmt, übernimmt auch das.
4. Der Zeitplan: warum Übergaben Jahre brauchen
Eine Übergabe, die in wenigen Monaten durchgezogen wird, geht meistens schief. Realistisch ist ein Zeitraum von mehreren Jahren: eine Phase, in der beide gemeinsam arbeiten und Kunden übergeben werden, ein klarer Stichtag für den Übergang der Verantwortung und eine Phase danach, in der die Übergebenden erreichbar sind, aber nicht mehr entscheiden.
Der häufigste Fehler ist, dass dieser Stichtag nie kommt. Wenn der Senior weiter im Betrieb steht und Kunden ihn wie bisher direkt ansprechen, entstehen zwei Führungen – und die Belegschaft sucht sich aus, wem sie folgt. Deshalb gehört in jede Übergabe ein festgelegtes Datum und eine Verabredung darüber, wie und wo die Übergebenden danach noch mitarbeiten.
Der zweite häufige Fehler ist zu spätes Anfangen. Wer erst mit dem Gedanken an den Ruhestand beginnt, hat kaum noch Zeit, den Betrieb übergabefähig zu machen: Investitionsstau abbauen, Abhängigkeit von der eigenen Person auflösen, Zahlen aufbereiten, Verträge sortieren. Kammern und Beratungsstellen empfehlen deshalb, den Prozess lange vor dem geplanten Ausstieg zu beginnen.
5. Geld, Recht und Steuern – und wer dabei hilft
Der Preis eines Betriebs ergibt sich nicht aus dem, was einmal investiert wurde, sondern aus dem, was der Betrieb künftig erwirtschaften kann. Zu Bewertungsverfahren, zur Aufteilung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen und zur steuerlichen Gestaltung braucht es fachliche Begleitung – Steuerberatung, Rechtsanwalt oder Notar und die Beratungsstellen der Kammern.
Finanziert wird eine Übernahme in der Regel aus einer Kombination von Eigenkapital, Bankdarlehen und öffentlichen Förderprogrammen; für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge gibt es Programme auf Bundes- und Landesebene. Welche davon in Frage kommen und welche Bedingungen gelten, klärst du vor Vertragsabschluss mit deiner Hausbank und der Förderberatung – Anträge müssen üblicherweise vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Unterschätzt wird oft die familiäre Seite: Pflichtteilsansprüche von Geschwistern, Versorgung der Übergebenden, Ehe- und Erbverträge. Diese Fragen zu klären, ist unangenehm, aber sie sind die häufigste Ursache dafür, dass eine im Grunde gesunde Übergabe später auseinanderbricht.
6. Für Übernehmende: einen Betrieb finden und prüfen
Der übliche Weg beginnt im eigenen Umfeld: Wer in der Region arbeitet, weiß meist, welche Betriebe eine Nachfolge suchen. Ergänzend gibt es die Nachfolgebörsen der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern sowie die bundesweite Unternehmensbörse nexxt-change. Auch Verbände der Säge- und Holzindustrie und Berufskolleg:innen sind gute Quellen.
Bei der Prüfung zählen die Zahlen der letzten Jahre, die Auftrags- und Kundenstruktur, der Zustand der Anlagen samt anstehender Ersatzinvestitionen, die Altersstruktur der Belegschaft und die Frage, wie sehr der Erfolg an der Person der bisherigen Inhaberin hängt. Ein Betrieb, in dem nur eine Person kalkulieren und akquirieren kann, ist schwerer zu übernehmen als einer mit eingespielten Abläufen.
Und prüfe dich selbst. Eine Übernahme heißt Haftung, Bürgschaften, Personalverantwortung und Jahre mit langen Arbeitstagen. Wer das nicht will, ist mit einer angestellten Betriebsleitung besser beraten – eine Rolle, die in dieser Branche stark gefragt ist und deutlich weniger Risiko trägt.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Meisterbrief, um einen Handwerksbetrieb zu übernehmen?
In zulassungspflichtigen Handwerken muss der Betrieb fachlich von einer entsprechend qualifizierten Person geführt werden. Wer selbst keinen Meisterbrief hat, kann diese Voraussetzung über eine angestellte Betriebsleitung erfüllen. Die Einzelheiten und mögliche Ausnahmen regelt die Handwerksordnung; zuständig ist die Handwerkskammer.
Wann sollte man mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Deutlich früher, als die meisten denken. Damit ein Betrieb übergabefähig wird, müssen Investitionen, Zahlen, Verträge und die Abhängigkeit von der Inhaberperson vorbereitet werden. Kammern und Beratungsstellen empfehlen, den Prozess mehrere Jahre vor dem geplanten Ausstieg anzustoßen.
Was passiert bei einem Inhaberwechsel mit den Arbeitsverträgen?
Bei einem Betriebsübergang gehen bestehende Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den neuen Inhaber über; die Beschäftigten sind darüber zu unterrichten. Die genauen Pflichten und Fristen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Lass diesen Punkt anwaltlich prüfen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Wo finde ich Betriebe, die eine Nachfolge suchen?
Über die Nachfolgebörsen der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern, über die bundesweite Unternehmensbörse nexxt-change, über Branchenverbände und – am wirksamsten – über das eigene berufliche Netzwerk in der Region.
Entdecke aktuelle Stellen in diesem Bereich – direkt bei Betrieben aus der Region.
Jobs ansehenZuständige Stellen und fachliche Grundlagen
- Zuständige Handwerkskammer – Beratung zur Betriebsübergabe und Nachfolgebörse
- Industrie- und Handelskammer – Unternehmensnachfolge und Bewertung
- nexxt-change – bundesweite Unternehmensbörse für Nachfolge
- Handwerksordnung (HwO) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Betriebsleitung und Betriebsübergang
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – Strukturberichte zur Betriebsnachfolge
Angaben zu Ausbildungsdauer, Förderung und Verdienst unterscheiden sich je nach Region, Betrieb und Tarif. Verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Kammer bzw. der Agentur für Arbeit.



